Dritter Europäischer Workshop zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten – Überprüfung wird Pflicht in der EU

Autor/innen

  • Heinz Ganzelmeier Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz, Braunschweig
  • Hans-Joachim Wehmann Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz, Braunschweig

Schlagwörter:

Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten, EU-Richtlinie, EN-Normung

Abstract

Der SPISE 3-Workshop, an dem ca. 100 Teilnehmer aus 27 europäischen Ländern teilgenommen haben, hat am 22. bis 24. September 2009 in Brno (CZ) stattgefunden. Der Workshop wurde organisiert von der SPISE Working Group (SWG), der Vertreter aus Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande und Deutschland (Chairman: Dr.-Ing. H. Ganzelmeier) angehören.

Die Teilnehmer kamen aus Prüfungs- oder Forschungsinstituten, Verwaltungen oder Firmen und brachten die nötige technische Expertise mit. Deswegen stand beim aktuellen Workshop in Brno vor allem die praktische Umsetzung der europäischen Regelungen für die Gerätekontrollen im Vordergrund. Von der Europäischen Kommission haben Vertreter der DG-Environment und der DG-Enterprise sowie Repräsentanten Europäischer Organisationen (ECPA, CEMA, COPA) teilgenommen. Mit einer Beteiligung von ca. 100 Experten aus 27 euro­päischen Ländern ist dieser SPISE3-Workshop wiederum auf große Resonanz gestoßen.

Die neue europäische Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bis spätestens 2016 für Pflanzenschutzgeräte eine turnusmäßige technische Überprüfung einzuführen. Dies stellt für Deutschland keine größere technische Herausforderung dar, da seit mehr als einem Jahrzehnt für Feldspritzgeräte und Sprühgeräte für Raumkulturen turnusmäßige (zweijährige) technische Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Nunmehr sind diese Regelungen allerdings mit den Mitgliedstaaten abzustimmen.

Der von der SPISE Working Group vorbereitete und eingebrachte Entwurf „Proposal for uniform enforcement of inspection in the Member States“ kann als Beitrag angesehen werden, der aufzeigt, wie eine Umsetzung der Gerätekontrolle gemäß Artikel 8 der Framework Direc­tive in nationales Recht erfolgen kann. In Anlehnung an die vorhergehenden SPISE-Workshops haben abschließend die Teilnehmer ihre weiteren Empfehlungen und Erwartungen in einer Resolution zum Ausdruck gebracht.

DOI: 10.5073/JfK.2011.02.03, https://doi.org/10.5073/JfK.2011.02.03

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Veröffentlicht

2011-02-01

Ausgabe

Rubrik

Originalarbeit – Kurzmitteilung