Was bedeutet Vorratsschutz, was versteht man unter Nachernteschutz, wo endet der Pflanzenschutz? Eine Darlegung im Hinblick auf die Erarbeitung spezifischer Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz

Autor/innen

  • Gabriele Flingelli Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin
  • Dagmar W. Klementz Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin
  • Cornel Adler Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin

Schlagwörter:

Vorratsschutz, Nachernteschutz, Integrierter Pflanzenschutz (IPS), Leitlinien

Abstract

Zum Begriff ‚Vorratsschutz‘ sind unterschiedliche Auffassungen möglich und gegenwärtig umgangssprachlich im Gebrauch. Für die Erstellung spezifischer Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes für den Sektor Vorratsschutz, so wie es der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung vorsieht, eignet sich im Resümee jedoch der Begriff ‚Vorratsschutz‘ gemäß seiner Begriffsbestimmung aus dem Pflanzenschutzgesetz im Vergleich zu der umfassenderen Wendung, ‚Vorrats- und Nachernteschutz‘ am besten, weil es hier ausschließlich um den Schutz lagerfähiger Pflanzenerzeugnisse (z.B. Getreide) geht. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, dass der Vorratsschutz eine spezifische Maßnahme zum Schutz von Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, die nicht oder nur durch einfache Verfahren be- oder verarbeitet worden sind, ist. Der Begriff ‚Nachernteschutz‘ sollte aus Sicht der Autoren im Sinne des englischen Sprachgebrauchs für den Schutz verderblicher Erntegüter, wie Obst und Gemüse verwandt werden. Die Nähe vieler Vorratsgüter pflanzlichen Ursprungs zum Lebensmittel und die Vielzahl an Bioziden mit Wirkstoffen, welche zum Teil auch für bestimmte Zweckbestimmungen im Vorratsschutz zugelassen sind, führen dazu, dass zukünftige Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz auch die Biozidprodukte nicht unbeachtet lassen können. Insbesondere ein Resistenzmanagement, wie es die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes gemäß Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG fordern, sollte diesem Sachverhalt Rechnung tragen.

DOI: 10.5073/JfK.2014.08.02, https://doi.org/10.5073/JfK.2014.08.02

Downloads

Veröffentlicht

2014-08-01

Ausgabe

Rubrik

Übersichtsarbeit