Export von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus Deutschland: Sicherung des bestehenden Handels und Marktöffnungsverfahren

Autor/innen

  • Nadine Kirsch Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Silke Krügener Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Jan Eike Rudloff Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Juliette Schwan Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Anabel Ritter Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Ann-Christin Brenken Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2020.08.07

Schlagwörter:

Handelshemmnis, Verschleppung von Schadorganismen, phytosanitäre Maßnahmen, Risikoanalyse, Einfuhrvorschriften, Äpfel, Getreide, Kartoffeln

Abstract

Mit einem stetig wachsenden internationalen Handel, der die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen begünstigt, werden auch die Anforderungen zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von Schadorganismen immer wichtiger und es können Handelshemmnisse auftreten. Infolgedessen nehmen die phytosanitären Aspekte bei der Sicherung des bestehenden Handels mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen und bei der Erschließung neuer Märkte an Bedeutung zu. Der verbindliche Rahmen wird hierbei maßgeblich durch die phytosanitären Einfuhrvorschriften von Drittländern, aber auch durch internationale Standards gebildet. Hat das Importland bisher keine phytosanitären Einfuhrvorschriften für eine bestimmte Warenart festgelegt, können diese im Zuge eines Marktöffnungsverfahrens und der Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse verhandelt und etabliert und bestenfalls ein Marktzugang erreicht werden. Die einzelnen Schritte eines Marktöffnungsverfahrens werden beschrieben und anhand von drei für Deutschland bedeutende Warenklassen (Äpfel, Getreide und Kartoffeln) wird aufgezeigt, welche Schad­organismen für die Drittländer relevant sind und welche phytosanitären Maßnahmen zur Verhinderung einer Verschleppung dieser Schadorganismen ergriffen werden müssen.

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Veröffentlicht

2020-08-01